Allgemeine Gechäftsbedingungen (AGB)
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen
Beziehung zwischen unseren Kunden und der PrinterEx GmbH zu schaffen. Sie gelten grundsätzlich als
Vertragsbestandteil aller Werklieferungs- und Werkverträge (Einzelvertrag), die wir mit unseren Kunden abschliessen. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen,
gehen sie den Bestimmungen der AGB vor. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne
Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit.
Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung
von Zeichnungsberechtigten (salva-torische Klausel) unsererseits rechtswirksam.
2. Bestellungen/Anfragen
Bestellungen und Offertanfragen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen Bestellungen
und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler ab.
3. Preise und Versandkosten
Massgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich exkl. MwSt, Porto und Verpackung in Schweizer Franken oder in der offerierten bzw. bestätigten Währung.
Für Porto-, Transport- und Verpackungskosten werden unsere jeweils gültigen Pauschalzuschläge erhoben.
Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
4. Lieferfrist
Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben ebenfalls vorbehalten. Für Logo- und Textsystem-Aufträge sowie für einfache Grossformat-Digitaldrucke gelten je nach Umfang Lieferfristen von 2 bis 5 Arbeitstagen. Für Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart.
Bei einer vereinbarten Anzahlung beginnt die Lieferfrist nach Leistung der Anzahlung zu laufen.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Befindet sich der Besteller mit der Annahme in Verzug, lagert die zum Liefertermin fertiggestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns.
Bei Serienproduktionen werden Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der in Auftrag gegebenen Stückzahl vom Besteller akzeptiert.
6. Kleinmengenzuschlag
Bei Bestellungen unter CHF 30.00 Nettowarenwert wird der fehlende Differenzbetrag bis CHF 30.00 zusätzlich verrechnet.
7. Mängelrüge
Der Besteller hat uns jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Vor einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren. Geht bei uns innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.
8. Garantie und Haftung
Unsere Garantie beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss unseren Angaben. Bei fehlerhafter Ware wird nur der Warenwert ersetzt. Aspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Die gelieferte Ware muss vor deren Verarbeitung geprüft werden. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird generell ausgeschlossen. Der Kunde entscheidet, auf welches Trägerobjekt unserer Produkte montiert werden sollen. Er trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Schäden, die am Trägerobjekt dadurch entstehen, wie Spannungsrisse und ähnliches. Gleiches gilt für Farbveränderungen und Lackschäden, die bei der Entschriftung sichtbar werden bzw.
entstehen können. Verursachen sturmartige Winde oder andere Unwettereinflüsse Schäden an unseren Produkten, ist die Haftung der PrinterEx GmbH dafür sowie für allfällige Folgeschäden wegbedungen. Sollte ausnahmsweise ein Mangel eintreten, so räumt der Kunde der PrinterEx GmbH das Recht ein, nach deren Wahl die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern. Erst in 2. Priorität darf der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Ware wird nur dann kostenfrei zurückgenommen, wenn dem Besteller weder Ersatz oder Verbesserung der Ware noch eine Preisminderung billigerweise zugemutet werden kann.
9. Urheber- oder Reproduktionsrechte
Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung der PrinterEx GmbH ist ausgeschlossen.
10. Zahlung
Zahlung innert 30 Tagen netto ohne Skontoabzug. Die PrinterEx GmbH ist berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zu verlangen. WIR-Zahlungen werden keine akzeptiert. Je nach Auftragsart behalten wir uns vor, folgende Zahlungs-weise zu verlangen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Ablieferung und 1/3 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung. Bei Verzug behält sich die PrinterEx GmbH vor, die Arbeiten einzustellen.
11. Vorstudien, Muster und Prototypen
Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Die PrinterEx GmbH ist berechtigt, die entstandenen Kosten für Ihre Aufwendungen zu verrechnen. Vor Herstellung einer bestellten Serie kann der Kunde Muster verlangen. Das Muster bzw. der Prototyp ist massgebend für Qualität und Ausführung der Ware.
12. Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge
Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Dagegen verpflichten wir uns in diesem Falle, ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden mit diesen Mitteln keine Produktionen für Dritte durchzuführen. Eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleibt allein unserem Entscheid überlassen.
13. Archivierung von Daten und Filmen
Die Daten und Filme werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.
14. Aushändigung von Daten
Für die Aushändigung der Logos und der von uns erstellten Druckdaten ist eine Pauschale von CHF 90.00 pro Datenträger zu entrichten. Die Verrechnung evtl. Konvertierung in andere Datenformate sowie die Absicherung auf vom Besteller gelieferte Datenträger erfolgt nach Aufwand.
15. Vorlagen und überlassene Daten
Vorlagen wie z.B. Dia, Reinzeichnungen usw. sowie überlassene Daten bewahren wir auf Gefahr des Bestellers bis zur Auftragserledigung auf. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass uns unwiederherstellbare Originale nur gegen entsprechenden Vermerk ausgehändigt werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir die erhaltenen Unterlagen für unsere Zwecke verwenden und Vorlagen für evtl. Trommelscan auch zuschneiden dürfen. Eine Haftung für von uns zu produktionstechnischen Zwecken verwendete Vorlagen besteht nicht.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der PrinterEx GmbH. Anwendbar ist schweizerisches Recht